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Im folgenden finden Sie nähere Informationen zu
sowie
Desweiteren finden Sie eine Auflistung der Notarassessorinnen und Notarassessoren der Notarkammer Brandenburg
Der Notar hat die Aufgabe, den Bürger bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften zu betreuen. Er hilft bei der Formulierung von Verträgen, berät und belehrt die Parteien über die damit verbundenen Folgen und zeigt alternative Handlungsmöglichkeiten auf. Nach der Beurkundung unterstützt er die Beteiligte bei der Durchführung des Vertrages, überwacht Zahlungen, verwahrt treuhänderisch Gelder und sorgt für Eintragungen etwa im Grundbuch oder im Handelsregister.
Der Notar erfüllt damit eine wichtige Aufgabe des Verbraucherschutzes: Er sorgt dafür, daß die Wünsche der Beteiligten in die rechtlich zutreffende Form gebracht, die Parteien über mögliche Risiken aufgeklärt bzw. diese durch eine korrekte Vertragsgestaltung vermieden werden.
Bei Rechtsgeschäften mit persönlich oder wirtschaftlich weitreichenden Folgen ist die Mitwirkung des Notars im Interesse der Beteiligten gesetzlich vorgeschrieben. Zu nennen sind insbesondere folgende Bereiche:
Notarielle Urkunden sind nicht nur sorgfältig formuliert und rechtlich korrekt aufgesetzt. Sie beweisen auch noch nach Jahrzehnten eindeutig die getroffenen Vereinbarungen. Ansprüche aus notariellen Urkunden können wie Gerichtsteile sofort vollstreckt werden. Dadurch wird bei Streitigkeiten aus einem Urkundsgeschäft in vielen Fällen ein Gerichtsverfahren vermieden.
Der Notar ist eine Amtsperson. Nur besonders qualifizierte und erfahrene Juristen werden vom Justizministerium zum Notar ernannt.
Durch seine Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber sichert der Notar jedem Bürger gleichermaßen sein Recht. Der Notar ist unparteiisch und fungiert als Mittler zwischen den Interessen der Beteiligten. Dabei schützt er besonders die Interessen der schwächeren oder unerfahrenen Vertragspartei.
Gegenüber Dritten ist der Notar zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Bürger kann ihm deshalb auch seine vertraulichen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse anvertrauen, damit seine Interessen bei der Vertragsgestaltung optimal berücksichtigt werden können.
Das Gesetz verpflichtet den Notar, sich regelmäßig fortzubilden. Die genaue Kenntnis der aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung ist für die Beratung der Bürger von großer Bedeutung. Die Notarkammern und andere Fortbildungseinrichtungen bieten deshalb eine Vielzahl von Fortbildungsveranstaltungen an.
Der Bürger kann den Notar seines Vertrauens wählen, ist also nicht an den Ort gebunden, in dem er wohnt oder in dem sich etwa das betroffene Grundstück befindet. Bei der Ernennung von Notaren sorgt der Staat für eine bürgernahe Versorgung der Bevölkerung. Deshalb gibt es Notare an vielen Orten, auch dort, wo es sonst keine Ämter oder Behörden gibt.
Die Berufe des Notars und des Rechtsanwalts sind in Brandenburg wie in den meisten Bundesländern voneinander getrennt. Nur in einigen der alten Bundesländer und in Berlin nehmen erfahrene Rechtsanwälte im Nebenberuf die Aufgaben eines Notars wahr.
Der Notar untersteht der Aufsicht der Notarkammer, der Gerichte und des Justizministeriums. Diese Behörden überwachen, daß der Notar seine Aufgaben ordnungs- und gesetzmäßig erfüllt.
Der Weg zum Notarberuf steht jedem Juristen offen, der die erste und zweite juristische Staatsprüfung mit überdurchschnittlichem Erfolg abgelegt hat. Außerdem muß der Bewerber nach seiner Persönlichkeit und seinen Leistungen für das Amt des Notars geeignet sein. Als hauptberuflicher Notar in Brandenburg wird in der Regel nur bestellt, wer nach dem 2. Staatsexamen den Vorbereitungsdienst als Notarassessor abgeleistet hat.
Während des Vorbereitungsdienstes gewinnt der Notarassessor praktische Erfahrungen durch die Ausbildung bei verschiedenen Notaren, die Übernahme von Notarvertretungen und Teilnahme an zahlreichen Fortbildungsveranstaltungen. Der Notarassessor steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Staat und erhält Bezüge, die denen eines Richters auf Probe angeglichen sind. Nach Ablauf der 3-jährigen Regelzeit kann sich der Notarassessor auf freiwerdende Notarstellen bewerben, die vom Justizministerium ausgeschrieben werden.
Die Auswahl der Bewerber für den Anwärterdienst
erfolgt durch das Justizministerium nach Anhörung
der Notarkammer Brandenburg. Es werden nur
so viele Bewerber eingestellt, wie später
voraussichtlich als Notare bestellt werden
können. In Brandenburg sind dies durchschnittlich
ein bis zwei Bewerber im Jahr. Bewerbungen
um Einstellung in den Anwärterdienst sind
in drei Stücken an das Ministerium der
Justiz zu
richten und müssen die in Ziffer I Nr.
5 der Allgemeinen
Verfügung des Ministers der Justiz
vom 18.
März 1999 (JMBl. S. 38) vorgesehenen Angaben
enthalten. Der Bewerber, der in den Anwärterdienst übernommen
wird, erhält eine Ernennungsurkunde zur
Notarassessorin/Notarassessor, die durch den
Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts
ausgehändigt wird. In der Verordnung über
die Ausbildung der Notarassessoren vom 17.
Februar 1999 (GVBl. II S. 122) sind Einzelheiten
für die Ausbildung geregelt
Bei der Wahrnehmung seiner vielfältigen Aufgaben wird der Notar von qualifizierten Mitarbeitern unterstützt. Sie wirken bei der Vorbereitung und der Durchführung von Urkundsgeschäften mit, führen Gespräche mit Bürgern und Behörden und sind in die gesamte Büroorganisation eingebunden. Die moderne Bürotechnik mit Computern und Textprogrammen erleichtert ihnen die Arbeit.
Den Beruf der oder des Notarfachangestellten erlernt man in einer 3-jährigen praktischen Ausbildung bei einem Notar. Ein guter Schulabschluß, möglichst Abitur und Freude am Umgang mit Menschen, ein gutes Sprachgefühl und sichere Rechtschreibungskenntnisse sind für eine erfolgreiche Bewerbung Voraussetzung. Auch logisches Denken gehört dazu. Der anspruchsvolle Beruf des Notarfachangestellten – in Brandenburg getrennt von dem Rechtsanwaltsfachangestellten – eröffnet attraktive Tätigkeitsfelder und interessante Aufstiegsmöglichkeiten.
Bewerbungen sind bei jedem Notar möglich. Weitergehende Auskünfte erteilt die Notarkammer oder die Ausbildungsabteilung der Ländernotarkasse in Leipzig, Tel. 0341/590810.
Besonders tüchtige Notarfachangestellte, die weiterkommen möchten, können sich nach mindestens 5-jähriger Berufserfahrung zum Leitenden Notarmitarbeiter fortbilden lassen. Die Fortbildung soll diese Mitarbeiter in die Lage versetzen, anspruchvollere Aufgaben zu übernehmen, selbständig Urkunden vorzubereiten und unter Umständen auch innerhalb des Notariats Verantwortung für die Organisationsabläufe zu übernehmen.
Die Fortbildung dauert 2 Jahre und wird als Fernstudienlehrgang durchgeführt. In den 4 Selbststudienphasen wird das Unterrichtsmaterial zugeschickt und ist selbständig zu erarbeiten. In jeder dieser Phasen ist jeweils eine Einsendeaufgabe zu fertigen. Weiterhin sind von den Teilnehmern 5 Wochenkurse (sogenannte Präsenzphasen) mit jeweils anschließender Klausur und die Abschlußprüfung zu absolvieren. Die Dozenten des Lehrgangs rekrutieren sich aus erfahrenen Fachhochschuldozenten der TFH Berlin, Notaren, Notaren a.D., Notarassessoren sowie Bürovorstehern. Zuständig für die Fortbildung ist die Ländernotarkasse in Leipzig, Tel 0341/590810, bei der auch nähere Informationen angefordert werden können.
In der Notarkammer Brandenburg sind mit Stand vom 28. Oktober 2010 sieben Notarassessorinnen und Notarassessoren tätig, die sich nachfolgend alphabetisch vorstellen:
Frau Keslin Damke ist seit dem 01. September 1999 als Notarassessorinnen ernannt.
Frau Antje Kroß ist seit dem 01. Februar 2003 als Notarassessorinnen ernannt.
Herr Martin Arnold ist seit dem 01. Februar. 2009 als Notarassessor ernannt.
Herr Thushianthe Heintze ist seit dem 01. April 2010 als Notarassessor ernannt.
Herr Simeon Saß ist seit dem 01. April 2009 als Notarassessor ernannt.
Herr Tino Welsch ist seit dem 01. Mai 2010 als Notarassessor ernannt.
Herr Dr. Jörg Plagemann ist seit dem 01. September 2011 als Notarassessor ernannt.