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Häufig gestellte Fragen zur BNotK-Signaturkarte

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Wie erhalte ich eine BNotk-Signaturkarte?

Die Chipkarte der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer ist Voraussetzung für die Nutzung von DNotI-Online-Plus.Das auf der Karte enthaltene Signaturzertifikat belegt die Identität des Karteninhabers in der elektronischen Welt. Das weiterhin integrierte Verschlüsselungszertifikat erlaubt eine sichere Kommunikation mit dem Karteninhaber. Optional kann auf der Karte auch noch ein sog. „Attribut“ eingefügt werden. Dieses bezeichnet eine besondere Eigenschaft der Person/des Zertifikatsinhabers, z.B. eine berufliche Qualifikation (Notar) oder die Vertretungsmacht für einen Dritten. Ohne dieses Attribut belegt die Karte nur die Identität der natürlichen Person, nicht die Amtsträgereigenschaft. Jeder Teilnehmer muss die Signaturkarte bei der Zertifizierungsstelle (Zertifizierungsstelle der BNotK, c/o Signtrust, Postfach 10 01 13, 64202 Darmstadt) mit dem dazu vorgesehenen Formular beantragen. Dieses ist über das Onlineantragsverfahren verfügbar und kann auch telefonisch bei der Hotline unter 01805 – 66 06 69 angefordert werden

Wie kann ich meine BNotK-Signaturkarte für die Anwendung "Flurkarte Brandenburg" freischalten lassen?

Der Authentifizierungsserver der Bundesnotarkammer erlaubt die gezielte Freigabe unterschiedlichster Anwendungen für berechtigte Benutzergruppen. Der geschützte Bereich der Notarkammer Brandenburg ist grundsätzlich jedem Besitzer einer BNotK-Signaturkarte aus dem Bereich der Notarkammer Brandenburg nach einer Freischaltung zugänglich. Um den geschützten Bereich der Notarkammer Brandenburg nutzen zu können ist deshalb eine einmalige Registrierung über den Link zum Erstlogin nötig. Nach Überprüfung der Berechtigung erhalten Sie normalerweise innerhalb von 24 Stunden eine e-mail mit der Bestätigung Ihrer Freischaltung.

Welche Kosten entstehen für mich?

Eine Übersicht über die Kosten erhalten sie auf der Internetseite der Bundesnotarkammer.

Hinweis: Die Nutzung des geschützten Bereichs ist für BNotK-Signaturkarteninhaber der Notarkammer Brandenburg selbstverständlich kostenlos

Beim Aufrufen der Seiten kommt die Meldung "Java...." konnte nicht ausgeführt werden

Bitte installieren sie die neueste Java-Version von Sun Microsystems Inc. von http://java.com/de/download

Sie erhalten die Meldung "Seite konnte nicht aufgerufen werden..."

Die Kommunikation mit den geschützten Seiten über den Authentifikationsserver erfolgt mittels verschlüsseltem https-Protokoll. Sollten die Seiten nicht aufzurufen sein schalten Sie an Ihrer Firewall bitte den Port 444 frei.

ACHTUNG: PIN-Code!!

Bitte beachten Sie, dass die BNotK-Signaturkarte nach dreimaliger Falscheingabe des Pincodes zerstört wird.

In diesem Zusammenhang ist es sehr wichtig , dass Sie bei der Anmeldung zu m Geschützten Bereich der Notarkammer Brandenburg immer die Authentisierungs- (und Verschlüsselungs-) PIN eingegeben werden, keinesfalls die Signatur-PIN.

 

Welche Kartenlesegeräte eignen sich für die BNotK-Signaturkarte?

Kartenleser unter Windows (Auswahl):


Kartenleser unter Linux (Auswahl):


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